Friseur:in

Aufnahmevoraussetzung
Berufsausbildungsvertrag
Dauer
3 Jahre (Verkürzung um bis zu 1 Jahr möglich)
Abschluss
Berufsschulabschluss und Gesellenbrief als Friseur:in
Kreative Köpfe gesucht!!
Das Tätigkeitsfeld von Friseur*innen ist vielseitig. Zu den hauptsächlichen Tätigkeiten gehören neben dem handwerklichen Gestalten von Frisuren, Make-up oder Fingernägeln, die Haar- und Hautpflege, die Kundenberatung sowie der Verkauf von Produkten. Für den Beruf sollte man handwerkliches Geschick, Kreativität, Interesse an Mode sowie eine Offenheit gegenüber anderen Menschen mitbringen.

Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in den Bildungsgang ist ein gültiger Ausbildungsvertrag, der bei der HWK eingetragen ist. Die Anmeldung für das Berufskolleg wird durch den Betrieb bei Schüler Online vorgenommen. Ein allgemeinbildender Abschluss ist als Eingangsvoraussetzung nicht erforderlich.
Bildungsziele
Dieser Bildungsgang ist versetzungsfrei. Ziel der Berufsschule ist es unter anderem, Sie auf die berufliche Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer vorzubereiten. Bei erfolgreichem Besuch der Berufsschule erhalten Sie ein Berufsschulabschlusszeugnis.
Dauer
Die Regelausbildungszeit beträgt 3 Jahre. Auf Grund beruflicher Vorkenntnisse und schulischer Abschlüsse (z.B. Abitur) kann die Ausbildung ggf. um ½ - 1 Jahr verkürzt werden.
Doppelqualifikation/ Zwei Gesellenbriefe durch Bidiplomierung
Zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien und dem Bezirk der Handwerkskammer Aachen ist für deren Friseurauszubildende eine Bidiplomierung vereinbart worden. Wer die Gesellenprüfung im eigenen Land besteht, kann mit etwas Zusatzaufwand und mit Ablegen der Modulprüfung im anderen Land einen zweiten Gesellenbrief erhalten. Mit den beiden Gesellenbriefen steht Ihnen ein größerer Arbeitsmarkt in der Euregio offen.
Ansprechpartner
Bei Fragen steht Ihnen die komm. Bildungsgangleiterin gerne zur Verfügung:
Name: Kim Reimer
E-Mail: reimer(at)bkeifel.de
