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Medizinische:r Fachangestellte:r

Aufnahmevoraussetzung

Berufsausbildungsvertrag


Dauer

3 Jahre


Abschluss

Medizinische:r Fachangestellte:r (Prüfung durch die Ärztekammer Nordrhein)


Ansprechpartner

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilungsleitung gerne zur Verfügung:

Name: Britta Weber
E-Mail: weber(at)bkeifel.de

MFA – ein Allroundtalent

Sie sind die oder der erste Ansprechpartner:in für die Patientinnen und Patienten der Arztpraxis. Von der Terminvergabe über die Patientenannahme bis zur Betreuung während der Behandlung sind Sie für Ihre Patientinnen und Patienten da. Sie erledigen viele Tätigkeiten im Labor und führen Untersuchungen selbstständig durch bzw. assistieren dem Arzt / der Ärztin. Ebenso professionell sind Sie in der Praxisverwaltung. Sowohl das Ausstellen von Formularen und die Abrechnung der erbrachten Leistungen gehören zu Ihrem Praxisalltag als auch die Kommunikation mit Ihren Patientinnen und Patienten in der Praxis und am Telefon. Durch Empathie und Kompetenz tragen Sie wesentlich zu einem guten Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und der Arztpraxis bei.

Medizinische Fachangestellte sind überwiegend in Arztpraxen tätig, aber auch in Krankenhäusern, Gesundheitsämtern und Pflegeeinrichtungen.

Aufnahmevoraussetzungen

Der Besuch der Berufsschule setzt einen abgeschlossenen und bei der Ärztekammer Nordrhein eingetragenen Berufsausbildungsvertrag voraus. Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch Ihre Ausbildungspraxis.

Dauer

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Verkürzung der Ausbildungsdauer auf 2,5 oder 2 Jahre bei Ärztekammer Nordrhein beantragt werden.

Organisation

Der Berufsschulunterricht findet in Teilzeitform am Mittwochnachmittag sowie an einem weiteren Vormittag mit bis zu 12 Unterrichtsstunden pro Woche statt. Sie haben Unterricht in den Fächern Medizinische Assistenz, Patientenbetreuung, Praxismanagement, Wirtschafts- und Sozialprozesse sowie Deutsch, Englisch, Politik, Religion und Sport.

Abschluss

Die Berufsabschlussprüfung erfolgt vor der Ärztekammer Nordrhein am Ende der Ausbildung. Im zweiten Ausbildungsjahr machen alle Auszubildenden eine Zwischenprüfung.

Bildungsziele

Sie erwerben die beruflichen und persönlichen Handlungskompetenzen für Ihren Beruf und sind in der Lage die Entwicklungsprozesse im sich stetig verändernden Gesundheitswesen mitzugestalten. Zudem erkennen Sie die Bedeutung des lebenslangen Lernens und qualifizieren sich nach Abschluss der Berufsausbildung in Fort- und Weiterbildungen weiter und nutzen Ihre Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs.

Ansprechpartner

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilungsleitung gerne zur Verfügung:

Name: Britta Weber
E-Mail: weber(at)bkeifel.de