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Zahnmedizinische/er Fachangestellte/er

Aufnahmevoraussetzung

Berufsausbildungsvertrag


Dauer

3 Jahre (Verkürzung möglich)


Abschluss

Zahnmedizinische/er Fachangestellte/er (Prüfung durch die Zahnärztekammer Nordrhein)

Beschreibung des Berufs

  • Zahnmedizinische Fachangestellte organisieren den Praxisbetrieb, indem sie Behandlungstermine und interne Abläufe planen und die Nutzbarkeit von Räumen, Geräten und Instrumenten sicherstellen.

  • Sie assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen und übernehmen je nach Qualifikation erweiterte Aufgaben in Bereichen wie Prophylaxe, prothetische und kieferorthopädische Assistenz.

  • Auf Anweisung des Zahnarztes oder der Zahnärztin bereiten sie Füllungen oder Abdruckmassen für Gebissabdrücke vor und fertigen Röntgenaufnahmen an.

  • Sie dokumentieren Behandlungsabläufe und erfassen erbrachte Leistungen für die Abrechnung. 

  • Zahnmedizinische Fachangestellte betreuen Patienten vor, während und nach der Behandlung, erklären vorbeugende Maßnahmen und leiten zur Mundhygiene an. 

  • Sie erledigen den Schriftverkehr mit Krankenkassen und Laboren und kontrollieren Zahlungseingänge.

Aufnahmevoraussetzungen

Der Besuch der Berufsschule setzt einen abgeschlossenen und bei der Zahnärztekammer eingetragenen Berufsausbildungsvertrag voraus. Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch Ihren Ausbildungsbetrieb.

Dauer

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Verkürzung der Ausbildungsdauer auf 2,5 oder 2 Jahre bei der zuständigen Kammer beantragt werden. 

Abschluss

Die Berufsabschlussprüfung erfolgt vor der Zahnärztekammer in zwei Teilen. Die Prüfungen zum ersten Teil finden gegen Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt, die Prüfungen zum zweiten Teil gegen Ende des dritten Ausbildungsjahres. 

Ansprechpartner

Bei Fragen steht Ihnen die Bildungsgangleitung gerne zur Verfügung:

Name: Kathrin Peters
E-Mail: peters(at)bkeifel.de